Haustierregelung im Hotel


Das Hotel degli Aranci ist ein tierfreundliches Hotel.

Wir wissen, dass es manchmal schwierig ist, eine Vertrauensperson zu finden, bei der wir unseren Vierbeiner abgeben können, und dass immer mehr Gäste mit ihren Haustieren reisen möchten. Aus diesem Grund heißt unser Hotel unsere vierbeinigen Freunde willkommen, aber um allen einen ruhigen Urlaub zu ermöglichen, beachten Sie bitte die folgenden Regeln:

 

  • es dürfen maximal zwei Haustiere gleichzeitig im Zimmer sein;

  • Das Hotel kann maximal 5 Haustiere gleichzeitig unterbringen;

  • kleine Hunde sind erlaubt (max. 5 kg - außer Blindenhunde);

  • Haustiere müssen in den öffentlichen Bereichen des Hotels an der Leine oder in einer Transportbox sein;

  • Der Eigentümer verpflichtet sich, Haustiere nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zu lassen;

  • dem Tier ist es strengstens untersagt, auf das Bett zu klettern;

  • das Hotel behält sich das Recht vor, Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn das Tier im Zimmer seinen Geschäften nachgegangen ist;

  • Haustiere sind im Restaurant und Frühstücksraum nicht erlaubt (außer Blindenhunde);

  • Aus Sicherheitsgründen wird die Reinigungskraft das Zimmer nicht reinigen, wenn das Haustier unbeaufsichtigt gelassen wurde. Auch wenn Sie bei der Zimmerreinigung anwesend sind, muss das Tier an der Leine geführt oder anderweitig gesichert werden (Käfig – Transportbox). Um unangenehme Situationen zu vermeiden, informieren Sie bitte die Rezeption im Voraus, wenn Sie möchten, dass Ihr Zimmer täglich gereinigt wird (verfügbar zwischen 8:00 und 12:30 Uhr);

  • der Besitzer haftet für Schäden (materiell oder physisch), die durch die Tiere entstehen können. Das Hotel degli Aranci behält sich das Recht vor, eine Kostenerstattung oder die Zahlung einer zusätzlichen Nacht (aufgrund der Unmöglichkeit, das Zimmer zu verkaufen) zu verlangen und den Eigentümer des Tieres aufzufordern, die beschädigten Elemente zu reparieren oder zu ersetzen;

  • Der Besitzer ist dafür verantwortlich, den Lärm zu begrenzen, der durch das Tier verursacht werden könnte. Wenn der Lärm nicht eingeschränkt wird, werden Sie gebeten, das Hotel frühzeitig zu verlassen.

  • Die Kosten für den Aufenthalt des Haustiers betragen 35,00 € (außer für Blindenhunde, die einen kostenlosen Aufenthalt haben);

  • Haustiere sind in unserer privaten Badeanstalt erlaubt, der die letzte Reihe auf der Außenseite vorbehalten ist;

  • Haustiere dürfen das Solarium am Pool betreten, aber nur, wenn sie an der Leine gebracht und unter einem Sonnenschirm gehalten werden;

  • Beim Check-in müssen Sie die Haustierrichtlinie unterzeichnen.

 

 

DECALOGO VERHALTEN für Tiere am Strand

 

Diese von der Gemeinde Vieste mit der Badeverordnung 2018 erlassene Verordnung sieht einige Bestimmungen vor, die darauf abzielen, die ordnungsgemäße Nutzung des Strandes zu gewährleisten und die Gesundheit von Hunden zu schützen. Diese Anforderungen gelten als verifiziert und akzeptiert:

 

  • Hunde haben Zugang zu den freien Stränden des Vieste-Gebiets, sofern dies nicht ausdrücklich durch Schilder verboten ist;

  • Hunde auf dem Gebiet der Gemeinde Vieste können an jedem freien Strand baden;

  • Der Zutritt zum Gelände ist nur angeleinten Hunden gestattet, die regelmäßig im Hunderegister eingetragen sind (mit Tätowierung oder Mikrochip), frei von Floh-, Zecken- oder anderen Parasitenbefall, ausgestattet mit Gesundheitsheft, Halsband mit Kennzeichnungsschild in dem die Daten und die Telefonnummer des Eigentümers angegeben sind;

  • die Eigentümer/Halter müssen sicherstellen, dass das Tier nicht in die Nähe gelangen kann; Sie müssen sich auch um die Dusche kümmern, eine Schüssel mit Wasser aufstellen, die immer vorhanden und zugänglich ist, und sicherstellen, dass das Tier immer die Möglichkeit hat, sich im Schatten zu verstecken;

  • fester Tierkot muss sofort vom Besitzer/Halter entfernt werden, der mit einer Schaufel/einem Auffangbehälter ausgestattet und in die entsprechenden Abfallbehälter gegeben werden muss; flüssiger Kot muss mit viel Meerwasser besprüht und weggespült werden, immer unter der Verantwortung des Besitzers/Halters des Tieres. Alle zwei Stunden muss der Begleiter den Hund jedoch für einen hygienischen Spaziergang vom Strand nehmen;

  • die Besitzer/Halter der Hunde sind allein verantwortlich für das Wohlergehen, die Kontrolle und das Management der Tiere und haften sowohl zivil- als auch strafrechtlich für alle Schäden oder Verletzungen an Menschen, Tieren und Sachen, die durch das Tier selbst verursacht werden;

  • die Besitzer/Halter müssen mit einer speziellen Leine von höchstens 1,50 m ausgestattet sein und einen weichen Maulkorb bei sich haben, der nur im Bedarfsfall oder auf begründeten Antrag anderer Badegäste und/oder zuständiger Behörden zu verwenden ist;

  • Der Zugang zu Hündinnen in Brunstzeit (Laufzeit) und zu Hunden mit Aggressionssyndrom ist verboten;

  • Jeder, der den Strand betritt, ist verpflichtet, alle oben genannten Punkte einzuhalten und für Kontrollen durch das zuständige Personal zur Verfügung zu stehen.

  • Der Zugang von Hunden zum Strandbad und das Entfernen dieser bei Störung der anderen Badegäste liegt im alleinigen Ermessen des Eigentümers der Badeanstalt.

  • Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt frei zu lassen. VERORDNUNGEN Das GEMEINDE POLIZEIKOMMANDO ist mit der Aufgabe betraut, DIE GENAUE EINHALTUNG dieser Verordnung zu überwachen.

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